Achtung


Die Zufahrtsstraßen zu den Almen sind nicht immer geteert, manchmal ist das Gefälle stark, und die Fahrspur kann schmal und holperig und deshalb nur mit geeigneten Fahrzeugen befahrbar sein.

Wir erinnern daran, dass die Durchfahrt durch Regionalgesetz 15/91 geregelt wird.


Achtung
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